Ein Nutzer hat uns kontaktiert, weil ihm eine Banklastschrift unter dem Namen cb V-ETT26**** in Höhe von 49 Euro aufgefallen ist.
Hier einige Informationen, die der Internetnutzer anbietet:
Handelt es sich um eine einmalige oder regelmäßige (z. B. monatliche) Auszahlung? : Wiederkehrend
Folgt dieser Bankeinzug ein Online-Kauf oder eine Registrierung auf einer Website? : Ich weiß nicht
auf V-ETT.com
Betrifft: Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beträge
liebe
Am 28.3., 7.3., 26.2. und 21.2. haben Sie mir die Summe von 49., 4,95., 49. und 1,95. für einen Gesamtbetrag von 104,90 abgebucht
Ich weiß nicht, wer Sie sind oder was Sie verkaufen. Die Rechnungen sind mit 260***, 050***, 240*** und 190*** nummeriert.
Ich hafte jedoch bisher nicht für Schulden in Höhe dieser Summe Ihnen gegenüber.
Artikel 1302 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht vor, dass schuldenfrei gezahlte Beträge zurückzuzahlen sind.
Außerdem habe ich Sie aufgefordert, mir die Summe von 104,90 Euro zu erstatten
zu Unrecht bezahlt, innerhalb eines Monats.
Andernfalls werde ich gezwungen sein, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diesen Streit beizulegen.
Bitte akzeptieren Sie, meine Damen und Herren, den Ausdruck meiner respektvollen Grüße.
Wenn auch Ihnen eine cb V-ETT-Lastschrift auffällt, können Sie auf dieser Seite einen Kommentar hinterlassen.
0 commentaires